Bava Kamma 46

Kapitel 46

א כחצר הניזק דמי דאי כחצר המזיק דמי לימא ליה מאי בעי רפתך בפומא דכלבאי
1 als Gebiet des Geschädigten gilt, denn wenn man sagen wollte, als Gebiet des Schädigers, so kann er ja zu ihm sagen: was hat dein Kuchen im Maule meines Hundes zu suchen!?
ב דאיבעיא להו פי פרה כחצר הניזק דמי או כחצר המזיק דמי
2 Sie fragten nämlich, ob das Maul der Kuh als Gebiet des Geschädigten oder als Gebiet des Schädigers gelte. — In welchem Falle kann der Ersatz für die Zahnschädigung, von dem der Allbarmherzige spricht, erfolgen,
ג ואי אמרת כחצר המזיק דמי שן דחייב רחמנא היכי משכחת לה
3 wenn du sagen wolltest, es gelte als Gebiet des Schädigers!?
ד אמר רב מרי בריה דרב כהנא כגון שנתחככה בכותל להנאתה וטנפה פירות להנאתה
4 R. Mari, Sohn des R. Kahana, erwiderte: Wenn [das Vieh] sich aus Behagen an eine Wand reibt oder aus Behagen Früchte beschmutzt.
ה מתקיף לה מר זוטרא והא בעינא כאשר יבער הגלל עד תומו וליכא רבינא אמר דשף צלמי רב אשי אמר דפסעי פסועי
5 Mar Zuṭra wandte ein: Es heißt ja:<i>wie der Zahn abweidet, bis es ganz aus ist</i>, was hierbei nicht der Fall ist!? Rabina erwiderte: Wenn es Gemälde verwischt hat. R. Aši erwiderte: Wenn es [die Früchte] ganz vernichtet hat.
ו ת"ש שיסה בו את הכלב שיסה בו את הנחש פטור מאן פטור משסה פטור וחייב בעל כלב ואי אמרת כחצר המזיק דמי לימא ליה מאי בעי ידך בפומיה דכלבאי
6 Komm und höre: Wenn jemand auf einen einen Hund oder eine Schlange hetzt, so ist er frei. Frei ist wohl der Aufhetzende, während der Besitzer des Hundes schuldig ist. Wenn man nun sagen wollte, es gelte als Gebiet des Schädigers, so kann er ja zu ihm sagen: was hat deine Hand im Maule meines Hundes zu suchen!? —
ז אימא פטור אף משסה ואיבעית אימא דאפקיה לניביה וסרטיה
7 Lies: so ist auch der Aufhetzende frei. Wenn du aber willst, sage ich: wenn er die Eckzähne hervorgestreckt und ihn gebissen hat. —
ח ת"ש השיך בו את הנחש רבי יהודה מחייב וחכמים פוטרים
8 Komm und höre: Wer einen von einer Schlange beißen läßt, ist er nach R. Jehuda schuldig und nach den Weisen frei.
ט ואמר רב אחא בר יעקב כשתימצי לומר לדברי ר' יהודה ארס נחש בין שיניו הוא עומד לפיכך מכיש בסייף ונחש פטור לדברי חכמים ארס נחש מעצמו מקיא לפיכך נחש בסקילה ומכיש פטור
9 Hierzu sagte R. Aḥa b. Ja͑qob: Wenn du nachdenkst, hat nach R. Jehuda die Schlange ihr Gift zwischen den Zähnen, daher wird der Beißenlassende durch das Schwert hingerichtet, während die Schlange frei ist, nach den Weisen aber scheidet die Schlange das Gift von selbst aus, daher wird die Schlange durch Steinigung getötet, während der Beißenlassende frei ist.
י ואי אמרת פי פרה כחצר המזיק דמי לימא ליה מאי בעי ידך בפומא דחיוואי לענין קטלא לא אמרינן
10 Wenn man nun sagen wollte, das Maul der Kuh gelte als Gebiet des Schädigers, so sollte er doch zu ihm sagen: was hat deine Hand im Maule meiner Schlange zu suchen!? — Bei der Tötung sagen wir dies nicht. —
יא ומנא תימרא דתניא הנכנס לחצר בעל הבית שלא ברשות ונגחו שורו של בעל הבית ומת השור בסקילה ובעלים פטורים מן הכופר
11 Woher entnimmst du dies? — Es wird gelehrt: Wenn jemand unbefugt in den Hof des Hausherrn eingetreten ist, und der Ochs des Hausherrn ihn niedergestoßen hat und er gestorben ist, so ist der Ochs zu steinigen, und der Hausherr ist vom Lösegelde befreit.
יב בעלים פטורין מן הכופר מ"ט דאמר ליה ברשותי מאי בעית שורו נמי לימא ליה מאי בעית ברשותי אלא לענין קטלא לא אמרינן
12 Wohl aus dem Grunde, weil er zu ihm sagen kann: was hast du in meinem Gebiete zu suchen, ebenso sollte er doch auch hinsichtlich eines Ochsen sagen können: was hast du in meinem Gebiete zu suchen!? Vielmehr sagen wir dies bei der Tötung nicht.
יג הנהו עיזי דבי תרבו דהוו מפסדי ליה לרב יוסף א"ל לאביי זיל אימא להו למרייהו דליצנעינהו אמר ליה אמאי איזיל דאי אזילנא אמרי לי לגדור מר גדירא בארעיה
13 Die Ziegen von Be Tarbu fügten R. Joseph Schaden zu. Da sprach er zu Abajje: Geh, sage ihrem Eigentümer, daß er sie einsperre. Dieser erwiderte ihm: Wozu sollte ich denn gehen, wenn ich zu ihnen komme, so erwidern sie mir: der Meister möge sein Grundstück umzäunen.
יד ואי גדר שן דחייב רחמנא היכי משכחת לה כשחתרה אי נמי דנפיל גודא בליליא
14 Wie kann, wenn ein Zaun vorhanden ist, die Zahnschädigung, von der der Allbarmherzige spricht, überhaupt erfolgen!? — Wenn [das Tier] durchgebrochen oder wenn der Zaun nachts eingefallen ist.
טו מכריז רב יוסף ואיתימא רבה דסלקין לעילא ודנחתין לתחתאה הני עיזי דשוקא דמפסדי מתרינן במרייהו תרי ותלתא זמנין אי ציית ציית ואי לא אמרין ליה תיב אמסחתא וקבל זוזך:
15 R. Joseph, nach anderen Rabba, ließ bei allen, die nach oben hinaufgingen und nach unten hinabgingen, bekannt machen: Wenn die auf dem Markte sich umhertreibenden Ziegen Schaden anrichten, so verwarne man deren Eigentümer zwei- oder dreimal; wenn er gehorcht, so ist es recht, wenn aber nicht, so sage man ihm, daß er in die Fleischhalle gehe und sich sein Geld hole.
טז <big><strong>מתני׳</strong></big> איזהו תם ואיזו מועד מועד כל שהעידו בו שלשה ימים ותם משיחזור בו שלשה ימים דברי ר' יהודה רבי מאיר אומר מועד שהעידו בו שלשה פעמים ותם כל שיהו התינוקות ממשמשין בו ואינו נוגח:
16 <b>W</b><small>ELCHER</small> [O<small>CHS</small>] <small>GILT ALS VERWARNT UND WELCHER GILT ALS NICHT VERWARNT?</small> A<small>LS VERWARNT GILT ER, WENN</small> [<small>DER</small> E<small>IGENTÜMER</small>] <small>AN DREI</small> T<small>AGEN VERWARNT WORDEN IST, UND ALS NICHT VERWARNT GILT ER WIEDER, SOBALD ER DREI</small> T<small>AGE DAS</small> [S<small>TOSSEN</small>] <small>UNTERLASSEN HAT — SO</small> R. J<small>EHUDA</small>; R. M<small>EÍR SAGT, ALS VERWARNT GELTE ER, SOBALD</small> [<small>DER</small> E<small>IGENTÜMER</small>] <small>DREIMAL VERWARNT WORDEN IST, UND ALS NIGHT VERWARNT GELTE ER WIEDER, WENN</small> K<small>INDER AN IHM HERUMTAPPEN UND ER NIGHT STÖSST</small>.
יז <big><strong>גמ׳</strong></big> מאי טעמא דר' יהודה אמר אביי (שמות כא, לו) תמול חד מתמול תרי שלשום תלתא ולא ישמרנו בעליו אתאן לנגיחה רביעית
17 GEMARA. Was ist der Grund R. Jehudas? Abajje erklärte:<i>Gestern</i>, einmal, <i>von gestern</i>, zweimal, <i>vorgestern</i>, dreimal, <i>und der Eigentümer ihn nicht bewacht hat</i>, dies bezieht sich auf das vierte Stoßen.
יח רבא אמר תמול מתמול חד שלשום תרי ולא ישמרנו האידנא חייב
18 Raba erklärte: <i>Von gestern</i>, einmal, <i>vorgestern</i>, zweimal, <i>und es nicht bewacht</i>, jetzt; dann ist er ersatzpflichtig. —
יט ור"מ מ"ט דתניא א"ר מאיר
19 Was ist der Grund R. Meírs? — Es wird gelehrt: R. Meír sprach: